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AGB

  1. Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Koesea Gruppe, vertreten durch den Geschäftsführer Ömer Yildirim, gegenüber ihren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  2. Vertragsabschluss: Verträge kommen durch ein Angebot der Koesea Gruppe und dessen Annahme durch den Kunden zustande. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet wurden.

  3. Leistungen und Pflichten: Die Koesea Gruppe verpflichtet sich, die vereinbarten Bauleistungen gemäß den anerkannten Regeln der Technik und den gesetzlichen Vorschriften auszuführen. Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

  4. Vergütung: Die Vergütung für die erbrachten Leistungen richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

  5. Gewährleistung: Die Koesea Gruppe gewährleistet, dass die Bauleistungen frei von Sachmängeln erbracht werden. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

  6. Haftung: Die Haftung der Koesea Gruppe für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

  7. Eigentumsvorbehalt: Die Koesea Gruppe behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

  8. Datenschutz: Die Koesea Gruppe verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Kunden unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze vertraulich zu behandeln.

  9. Schlussbestimmungen: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt.

  10. Gerichtsstand und anwendbares Recht: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen der Koesea Gruppe und dem Kunden ist ausschließlich das für den Sitz der Koesea Gruppe zuständige Gericht örtlich und sachlich zuständig. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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